Zu der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) geplanten Förderung von Solarstromspeichern sind Details bekannt geworden. Laut einem PHOTON vorliegenden Merkblatt der staatlichen KfW-Bankengruppe (KfW-Erneuerbare-Energien-Programms »Speicher«) werden stationäre Batteriespeichersysteme in Verbindung mit einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage ab dem 1. Mai durch zinsgünstige Darlehen der KfW gefördert. Dies bestätigte ein Sprecher der Bankengruppe gegenüber PHOTON. Hinzu kommt demnach ein vom BMU finanzierter Tilgungszuschuss in Höhe von 30 Prozent der Kosten des Speichersystems. Förderfähig sind Speichersysteme für neu gebaute Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt. Im Jahr 2013 errichtete Anlagen können nachgerüstet werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Eigenbauten, Prototypen und gebrauchte Anlagen. Voraussetzung ist zudem, dass die Leistungsabgabe der Solaranlage am Netzanschlusspunkt auf maximal 60 Prozent der installierten Leistung begrenzt wird. Dies gilt den Richtlinien zufolge für die gesamte Lebensdauer der Solaranlage, mindestens aber 20 Jahre, unabhängig von einer eventuell schon vorher erfolgenden Außerbetriebnahme des Speichersystems. Förderanträge für das Programm müssen vor der Investition bei der eigenen Hausbank eingereicht werden. Der Zinssatz für die Darlehen, die bis zu 100 Prozent der Kaufsumme decken, wird kundenindividuell festgelegt und orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarkts. Mit der Förderung, so die KfW, soll die Markt- und Technologieentwicklung für neue Solarstrompeichersysteme angeregt werden. Die geförderten Systeme leisteten einen Betrag zur besseren Integration von kleinen bis mittelgroßen Photovoltaikanlagen in das Stromnetz. Ursprünglich war der Start der Förderung bereits für Februar geplant. Das BMU und die bundeseigene KfW setzen mit dem Programm einen im vergangenen Sommer im Zuge der EEG-Novelle gefassten Bundestagsbeschluss um. Bereits in wenigen Tagen, so ein Sprecher der KfW, sollen die Antragsformulare für die Förderung auf der Internetseite der Bankengruppe abrufbar sein.
Neckermann Neue Energien AG aus Berlin kommt mit zwei Stromspeichern auf den Markt. Für Kleinanlagen und Solardächer werden hoch effiziente Batteriespeicher in Zukunft angeboten. Für Großanlagen präferiert das Unternehmen die Hydrolyse, bei der Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff gespalten wird, der Wasserstoff gespeichert und später mittels Brennstoffzelle bei Bedarf ins Netz eingespeist wird.
Kasachstan : 77 Megawatt Solarleistung bis 2020
Der kasachische Premierminister Serik Akhmetov hat in einer Pressemitteilung angekündigt, in seinem Land bis 2020 Erzeugungskapazitäten für Ökostrom mit einer Gesamtleistung von 1.040 Megawatt installieren zu wollen. Für Solarenergie liegt das Ausbauziel des staatlichen »Aktionsplans zur Entwicklung von alternativen und erneuerbaren Energien 2012- 2013« allerdings bei lediglich vier Solaranlagen. Nach Angaben der »Businessweek« sollen die Solarprojekte der Regierung einen Umfang von 77 Megawatt haben. Derzeit sind in Kasachstan nur wenige Solaranlagen in Planung. Im November 2012 hatte Kazatomprom, das staatliche Atomstromunternehmen des Landes, eine Kooperationsvereinbarung mit dem kasachischen Netzbetreiber (KEGOC) zum Bau mehrerer 20-Megawatt-Solaranlagen unterzeichnet. Die Module für die Anlagen sollen demnach von einer Modulfabrik des Atomunternehmens in Astana, der Hauptstadt von Kasachstan, zugeliefert werden. Das Werk mit einer jährlichen Kapazität von 50 Megawatt war Anfang Januar in Betrieb genommen worden.
USA klagt vor WTO gegen Indiens Solarprogramm
Die USA haben bei der World Trade Organization (WTO) eine Klage gegen Indiens nationales Solarprogramm eingereicht. Dieses, so heißt es in der Klageschrift, schränke US-amerikanische Solarlieferanten ein. Die Vereinigten Staaten argumentieren, dass die in Indien gültige Local-Content-Regelung gegen Welthandelsregeln verstoße, da sie die Verwendung von in Indien produzierten Solarzellen und -modulen finanziell bevorzuge. Der US-Handelsbeauftragte Ron Kirk sagte, die USA unterstützten die rasche Ausbreitung von Solarenergie auf der ganzen Welt. »Leider hemmt jedoch die diskriminierende Politik des indischen Solarprogramms die erfolgreiche Zusammenarbeit, steigert die Kosten sauberer Energie und untergräbt die Fortschritte hinsichtlich unserer gemeinsamen Ziele.« Sollten die Streitigkeiten nun nicht im Rahmen von Konsultationen zwischen den USA und Indien innerhalb von 60 Tagen beigelegt werden, kann die USA bei der WTO ein sogenanntes Streitbeilegungsverfahren beantragen. Die WTO verfügt allerdings nicht über die Kompetenz, Entscheidungen innerhalb dieses Verfahrens auch durchzusetzen.
Schweiz vereinfacht Genehmigungsverfahren für Solar-Kleinananlagen
Der schweizerische Solarverband Swissolar und die Helvetische Agentur für erneuerbare Energien AEE haben in einer gemeinsamen Stellungnahme die Pläne der Schweizer Regierung zur Reform des Landbewirtschaftungsgesetzes unterstützt. Demnach sollen »genügend angepasste Solaranlagen« in Zukunft keine Baubewilligung mehr benötigen. Das Gesetz wird derzeit im Schweizerischen Parlament diskutiert und soll am 3. März einem Referendum unterzogen werden. Es könnte dann zum 1. Januar 2014 in Kraft treten. Betroffen von dem Gesetz wären gebäudeintegrierte Solaranlagen sowie kleine Aufdachanlagen. Kantonale Behörden hätten damit künftig nicht mehr die Möglichkeit, den Bau entsprechender Anlagen abzulehnen. Wie groß die Anlagen höchstens sein dürfen, um von der Neuerung zu profitieren, wurde nicht bekannt.
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